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Ratgeber

Sachwert-, Ertragswert- und Vergleichswertverfahren einfach erklärt

Wenn ein Sachverständiger eine Immobilie bewertet, wendet er definierte Verfahren an, die in der ImmoWertV geregelt sind. Welches Verfahren für welche Immobilie – und was steckt dahinter?

Warum gibt es drei verschiedene Verfahren?

Immobilien sind sehr unterschiedlich. Die drei Verfahren spiegeln diese Unterschiede wider:

  • Vergleichswertverfahren: Was zahlen andere für vergleichbare Objekte?
  • Ertragswertverfahren: Was kann dieses Objekt an Einnahmen generieren?
  • Sachwertverfahren: Was würde es kosten, dieses Objekt neu zu errichten?

Das Vergleichswertverfahren

Grundprinzip: Der Wert wird aus tatsächlichen Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Geeignet für Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und Doppelhaushälften.

Der Sachverständige analysiert aktuelle Kaufpreise aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses – keine Online-Portale, sondern tatsächliche Notarverträge.

Stärke: Sehr marktnahe Ergebnisse. Schwäche: Bei wenig Transaktionen (ländliche Lagen, Sonderimmobilien) fehlen belastbare Vergleichsdaten.


Das Ertragswertverfahren

Grundprinzip: Der Wert ergibt sich aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen. Geeignet für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien.

Vereinfachte Berechnung:

  1. Rohertrag (nachhaltig erzielbare Jahresnettomiete)
  2. minus Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfall)
  3. = Reinertrag, dann kapitalisiert mit dem Liegenschaftszinssatz
  4. plus Bodenwert = Gesamtertragswert

Der Liegenschaftszinssatz spiegelt die Renditeerwartung des Marktes wider.


Das Sachwertverfahren

Grundprinzip: Der Wert ergibt sich aus Bodenwert plus Zeitwert des Gebäudes. Geeignet für eigengenutzte Einfamilienhäuser.

Vereinfachte Berechnung: Bodenwert (Grundstück × Bodenrichtwert angepasst) + Gebäudesachwert (Herstellungskosten minus Alterswertminderung), dann multipliziert mit dem Marktanpassungsfaktor.

Wichtig: Ohne Marktanpassung ist der Sachwert kein Verkehrswert.


Welches Verfahren für welche Immobilie?

Die ImmoWertV legt keine starren Zuordnungen fest – maßgeblich sind Objektart, Nutzungsform und die Qualität der verfügbaren Marktdaten. Wer ein Verfahren mechanisch anwendet, ohne diese Faktoren zu gewichten, riskiert ein verzerrtes Ergebnis.

In der gutachterlichen Praxis hat sich folgende Gewichtung als sachgerecht erwiesen:

ObjektartVerfahrenBegründung
EigentumswohnungVergleichswertAusreichend Vergleichstransaktionen vorhanden – liefert direkte Marktpreisaussagen.
EinfamilienhausSachwert + MarktanpassungSeltener gehandelt – substanzielle Bewertung im Vordergrund, validiert durch Vergleichsdaten.
MehrfamilienhausErtragswertInvestoren kaufen Rendite, nicht Substanz – Ertragswert spiegelt die Marktlogik am präzisesten wider.
GewerbeimmobilieErtragswert + SachwertNutzungsgebundenheit erfordert doppelte Betrachtung – Mieteinnahmen und Substanzwert.
GrundstückVergleichswertBodenrichtwerte als Basis; lagespezifische Abweichungen werden methodisch begründet.

Die Verfahrenswahl ist keine Formsache. Ein belastbares Gutachten begründet sie nachvollziehbar – und zeigt auf, welche Daten und Marktparameter die Entscheidung getragen haben.

Häufige Fragen

Was Leser noch fragen.

Welches Verfahren liefert den richtigen Wert?

Keines für sich allein. Der Sachverständige wählt das objektgerecht passende Verfahren und begründet die Wahl im Gutachten.

Was ist der Liegenschaftszinssatz?

Der marktspezifische Zinssatz, der die Renditeerwartung widerspiegelt. Wird vom Gutachterausschuss publiziert.

Kann ich das Sachwertverfahren selbst anwenden?

Grundsätzlich ja, aber die Marktanpassung erfordert Kaufpreisdaten aus den Grundstücksmarktberichten sowie berufliche Erfahrungswerte bei der Einschätzung lokaler Lage- und Qualitätsmerkmale, die sich nicht automatisiert erfassen lassen.

Warum weichen zwei Gutachten manchmal voneinander ab?

Unterschiedliche Marktanpassungsfaktoren und Vergleichsobjekte können zu Abweichungen führen. Das ist normal – solange beide methodisch korrekt sind.

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