Ob Ehevertrag vor der Hochzeit, Trennung nach Jahren oder Scheidungsverfahren vor Gericht – Immobilien stehen fast immer im Zentrum. Ein unabhängiges Wertgutachten schafft die sachliche Grundlage für eine faire Einigung, schützt vor Über- und Unterbewertung und ist gerichtsfest nach ImmoWertV.
Wer vor der Ehe den Wert eingebrachter Immobilien dokumentieren möchte, braucht ein belastbares Gutachten – als Grundlage für den Ehevertrag und Schutz vor späteren Streitigkeiten.
Auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder vor der formellen Scheidung kann ein Gutachten die einvernehmliche Aufteilung erleichtern und absichern.
Der Zugewinnausgleich erfordert den Anfangs- und Endwert der Immobilie zum Bewertungsstichtag – ermittelt durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Wer den anderen auszahlen möchte, braucht einen anerkannten Wert. Nur ein unabhängiges Gutachten schützt beide Seiten vor Über- oder Unterbewertung.
Wir erstellen gerichtsfeste Gutachten für Scheidungsverfahren – abgestimmt auf die Bedürfnisse juristischer Kanzleien.
Als ISO 17024-zertifizierter Sachverständiger (Patrick Schwarzstein) erstellt dieser Gutachten, die Familiengerichte als Grundlage akzeptieren.
Wir klären die Bewertungsaufgabe: Welcher Stichtag gilt? Geht es um Anfangs- oder Endwert? Welche Verfahren sind relevant?
Vollständige Begutachtung mit Fotodokumentation – diskret und respektvoll für alle Beteiligten.
Ermittlung des Verkehrswerts zum rechtlich relevanten Bewertungsstichtag – mit Marktdaten für genau diesen Zeitraum.
Gerichtsfestes Verkehrswertgutachten – für Anwalt, Gericht und alle beteiligten Parteien verwendbar.
Diese Unterlagen erleichtern die Bewertung – fehlende Dokumente können wir oft gemeinsam beschaffen:
Wenn Sie eine Immobilie in die Ehe einbringen, ist ein Gutachten zum Zeitpunkt der Eheschließung sinnvoll – es dokumentiert den Anfangswert und verhindert spätere Auseinandersetzungen über den Zugewinn.
Der Trennungszeitpunkt kann bewertungsrelevant sein. Wir ermitteln den Verkehrswert zum gewünschten Stichtag und beraten Sie, welches Verfahren für Ihre Situation sinnvoll ist.
Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Ende des Güterstands (Scheidungsantrag). Als Anfangswert gilt der Wert bei Eheschließung – ggf. rückwirkend zu ermitteln.
Ja – ein gemeinsam beauftragtes Gutachten spart Kosten und Zeit. Voraussetzung: Beide Parteien akzeptieren unsere Neutralität.
Wir analysieren gegnerische Gutachten auf methodische Schwächen und erstellen fundierte Stellungnahmen als Grundlage für Ihren Anwalt.
Vollständig diskret. Wir stimmen Termin und Ablauf mit allen Beteiligten ab – ohne unnötige Konfrontation.
Das Gutachten ist trotzdem wertvoll – als Nachweis des vereinbarten Werts und Schutz vor späteren Anfechtungen.
Ja – wir sind im gesamten Nordwesten tätig.

Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten & bebauten Grundstücken gemäß ISO 17024 · certcouncil.eu
Jedes Gutachten, das unter dem Namen der Sachverständigenagentur Schwarzstein ausgestellt wird, trägt meine persönliche Verantwortung – methodisch, rechtlich und fachlich. Als zertifizierter Sachverständiger nach ISO 17024 bin ich einer unabhängigen Zertifizierungsstelle gegenüber rechenschaftspflichtig und werde regelmäßig extern überwacht.
Jahrelange Tätigkeit als Transaktionsmanager bei Family Offices, Versicherungskonzernen & Großbanken in Köln & München – sowohl nationale als auch internationale Immobilien-Transaktionen geleitet. Heute: persönliche Gutachten im Nordwesten, mit direkter Verantwortung für jedes Ergebnis.
Von unserem Büro in Oldenburg aus kommen wir persönlich zu Ihnen – in ganz Nordwestdeutschland, zu den Nordseeinseln und bis nach Hamburg.
Bürostandort: August-Hanken-Straße 24, 26125 Oldenburg · Kreis = 100 km Radius
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden persönlich bei Ihnen.