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Ratgeber

Was ist der Verkehrswert nach §194 BauGB?

Der Verkehrswert ist einer der zentralen Begriffe im Immobilienwesen und gleichzeitig einer der am häufigsten missverstandenen. Was genau ist der Verkehrswert, wie wird er ermittelt und wozu braucht man ihn?

Die gesetzliche Definition

Der Verkehrswert ist in §194 des Baugesetzbuchs (BauGB) definiert:

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften [...] ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Einfacher gesagt: Der Verkehrswert ist der Preis, den ein informierter Käufer am freien Markt bei normalem Geschäftsverlauf zahlen würde.

Schlüsselkonzepte: gewöhnlicher Geschäftsverkehr (keine Notverkäufe), ohne persönliche Verhältnisse (objektiver Marktpreis), zum Wertermittlungsstichtag (immer zeitbezogen).


Verkehrswert vs. andere Wertbegriffe

Kaufpreis: Der tatsächlich gezahlte Kaufpreis kann über oder unter dem Verkehrswert liegen – durch Emotionen oder Informationsasymmetrie.

Bodenrichtwert: Ein Durchschnittswert für eine Zone – das konkrete Grundstück kann erheblich abweichen.

Einheitswert: Der veraltete Steuerwert (Grundsteuer) hat keinen Bezug zum Marktwert.


Wie wird der Verkehrswert ermittelt?

Die ImmoWertV kennt drei anerkannte Verfahren:

Vergleichswertverfahren: Aus tatsächlichen Kaufpreisen vergleichbarer Objekte abgeleitet. Geeignet für Eigentumswohnungen und Reihenhäuser.

Sachwertverfahren: Bodenwert plus Bauwert des Gebäudes (abzüglich Alterswertminderung), angepasst an den Markt. Geeignet für Eigenheime.

Ertragswertverfahren: Aus den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen kapitalisiert. Geeignet für Mehrfamilienhäuser und Gewerbe.


Wofür wird der Verkehrswert benötigt?

Erbauseinandersetzungen, Scheidungsverfahren, Zwangsversteigerungen, Kreditabsicherung bei Banken und Kaufpreisverhandlungen.

Häufige Fragen

Was Leser noch fragen.

Gibt es einen offiziellen Verkehrswert meiner Immobilie?

Nein. Der Bodenrichtwert-Ausschuss publiziert nur Zonenwerte, keine Einzelobjektwerte.

Kann sich der Verkehrswert einer Immobilie ändern?

Ja, er ist stichtagsbezogen und verändert sich mit dem Markt.

Ist der Verkehrswert mit dem Marktwert identisch?

Ja. §194 BauGB verwendet beide Begriffe als Synonyme.

Brauche ich immer einen Sachverständigen?

Für rechtliche Zwecke ja. Für private Orientierung kann eine qualifizierte Einschätzung reichen.

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