Kurzgutachten vs. Verkehrswertgutachten: der größte Preisunterschied
Der wichtigste Faktor beim Preis ist die Art des Gutachtens:
Kurzgutachten (Marktwerteinschätzung): Ein kompakter Bewertungsbericht ohne vollständige Methodendokumentation. Ausreichend für private Kauf- oder Verkaufsentscheidungen. Nicht gerichtsfest. Typische Kosten: 1.500–3.000 €
Verkehrswertgutachten (Verkehrswertgutachten §194 BauGB): Ein vollständiges, nach ImmoWertV dokumentiertes Gutachten. Gerichtsfest, anerkannt von Gerichten und Behörden. Notwendig für rechtliche Verfahren und Erbauseinandersetzungen. Typische Kosten: 2.850–5.000 €
Die deutliche Preisdifferenz erklärt sich durch den erheblich größeren Aufwand: Ein Verkehrswertgutachten umfasst typischerweise 40–80 Seiten mit vollständiger Marktanalyse, Vergleichspreisrecherche, Wertermittlung und ausführlicher Dokumentation.
Was den Preis sonst noch beeinflusst
Objektkomplexität: Ein freistehendes Einfamilienhaus ist einfacher zu bewerten als ein historisches Gebäude mit Denkmalschutz, Nießbrauchrecht und mehreren Mietverhältnissen.
Regionaler Markt: In Lagen mit wenig Vergleichstransaktionen – etwa auf den Nordseeinseln – ist der Rechercheaufwand höher.
Dringlichkeit: Bei laufenden Gerichtsverfahren sind Express-Gutachten möglich – in der Regel mit einem Aufschlag.
Paketbewertungen: Bei Nachlassmassen oder Portfolios mit mehreren Objekten bieten wir günstigere Konditionen pro Objekt.
Gibt es eine gesetzliche Honorarordnung für Gutachter?
Nein. Immobiliensachverständige können ihre Honorare frei vereinbaren. Das bedeutet für Sie: Vergleichen Sie Angebote, aber schauen Sie nicht nur auf den Preis. Entscheidend sind Qualifikation (ISO 17024-Zertifizierung), Methodik (ImmoWertV-konform?), Lieferzeit und regionale Erfahrung.
Ein günstigeres Gutachten, das vor Gericht oder bei einer Erbauseinandersetzung nicht standhält, kostet Sie im Nachhinein ein Vielfaches.
Was ist im Honorar enthalten?
Bei uns enthält das Honorar: Vor-Ort-Besichtigung, Markt- und Vergleichspreisrecherche, vollständige Gutachtenerstellung, digitale Übergabe und ein gebundenes Original sowie Rückfragen nach Übergabe.
