Was macht ein Gutachten gerichtsfest?
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Qualifizierter Sachverständiger: ISO 17024-zertifizierte Sachverständige wie wir erfüllen alle Anforderungen.
2. Vollständige Methodik: Das Gutachten muss die angewandte Bewertungsmethode transparent und nach ImmoWertV nachvollziehbar darstellen.
3. Vollständige Dokumentation: Alle wertrelevanten Faktoren, Marktdaten und Vergleichspreise müssen dokumentiert und begründet sein.
Ein Kurzgutachten oder eine Online-Bewertung erfüllt diese Anforderungen grundsätzlich nicht.
Erbschaft und Erbauseinandersetzung
Wenn mehrere Erben eine Immobilie geerbt haben und sich über den Wert streiten, braucht es ein gerichtsfestes Gutachten. Das Nachlassgericht und ein mögliches Zivilgericht akzeptieren nur vollständig dokumentierte Wertermittlungen von qualifizierten Sachverständigen.
Auch wenn sich alle Erben einig sind, empfehlen wir ein Verkehrswertgutachten als Schutz vor späteren Anfechtungen durch Pflichtteilsberechtigte.
Scheidung und Zugewinnausgleich
Bei einer Scheidung muss der Wert einer gemeinsamen Immobilie für den Zugewinnausgleich ermittelt werden. Das Familiengericht akzeptiert nur ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten. Besonderheit: Oft müssen zwei Werte ermittelt werden – bei Eheschließung (Anfangswert) und aktuell (Endwert).
Zwangsversteigerung (§74a ZVG)
Bei einer Zwangsversteigerung schreibt §74a ZVG vor, dass der Verkehrswert durch einen Sachverständigen festgestellt werden muss. Auf dieser Grundlage setzt das Gericht den Mindestgebotswert.
Die Gegenseite hat ein Gutachten
Wenn die Gegenseite ein eigenes Gutachten vorlegt, brauchen Sie ein gleichwertiges Gegengutachten. Wir analysieren vorliegende Gutachten auf methodische Schwächen und erstellen fundierte Stellungnahmen.
Wann reicht ein Kurzgutachten?
Für privaten Hauskauf, Preisermittlung beim Verkauf, erste Orientierung und wenn keine andere Partei oder Institution involviert ist. Wenn Sie unsicher sind: Wir beraten kostenlos, welche Gutachtenform sinnvoll ist.
