Das Verkehrswertgutachten: vollständig und gerichtsfest
Das Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert nach §194 Baugesetzbuch und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Was es enthält: Vollständige Objektbeschreibung und Fotodokumentation, rechtliche Situation (Grundbuch, Lasten, Rechte), Marktanalyse mit aktuellen Vergleichstransaktionen, Wertermittlung nach anerkanntem Verfahren, transparente Herleitung des Ergebnisses, Unterschrift eines ISO 17024-zertifizierten Sachverständigen.
Umfang: 40–80 Seiten. Kosten: 2.850–5.000 €. Rechtliche Wirkung: Von Gerichten, Behörden und Banken anerkannt.
Das Kurzgutachten: kompakt und schnell
Das Kurzgutachten liefert eine fundierte, marktgerechte Wertermittlung in kompakter Form – strukturiert, nachvollziehbar und von einem ISO 17024-zertifizierten Sachverständigen erstellt. Es ist die richtige Wahl, wenn kein gerichtsfestes Dokument erforderlich ist.
Umfang: 10–20 Seiten. Kosten: 1.500–3.000 €. Rechtliche Wirkung: Nicht gerichtsfest – für Verhandlungen geeignet, nicht für Gerichtsverfahren.
Wann welches Gutachten?
Kurzgutachten: Vor dem Kauf zur Preisprüfung, vor dem Verkauf zur Preisfindung, für Finanzierungsgespräche, für private Vermögensübersichten.
Verkehrswertgutachten: Erbauseinandersetzungen, Scheidung und Zugewinnausgleich, Zwangsversteigerungsverfahren, wenn die Gegenseite ein eigenes Gutachten hat.
Unterschied auf einen Blick
| Kurzgutachten | Verkehrswertgutachten | |
|---|---|---|
| Umfang | 10–20 Seiten | 40–80 Seiten |
| Kosten | 1.500–3.000 € | 2.850–5.000 € |
| Bearbeitungszeit | 5–7 Werktage | 2–4 Wochen |
| Gerichtsfest | Nein | Ja |
| Für Verhandlungen | Ja | Ja |
| Für Gericht/Behörden | Nein | Ja |
Im Zweifel: Das Verkehrswertgutachten ist immer die sicherere Wahl. Ein nachträglicher Wechsel ist möglich, bedeutet aber Mehrkosten.