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Ratgeber

Pflichtteil und Immobilienwert – Wie der Wert korrekt ermittelt wird.

Eine geerbte Immobilie ist oft das wertvollste Element eines Nachlasses und gleichzeitig häufig der größte Streitpunkt. Wann braucht es eine Bewertung, wie läuft sie ab und welche Unterlagen werden benötigt?

Wann wird eine Immobilienbewertung bei Erbschaft benötigt?

Mehrere Erben: Wenn eine Erbengemeinschaft entscheiden muss, ob die Immobilie verkauft oder von einem Erben übernommen wird, braucht es einen anerkannten Wert als Ausgangsbasis.

Pflichtteilsansprüche: Pflichtteilsberechtigte Erben haben Anspruch auf den Wert ihres Pflichtteils. Dafür muss der Immobilienwert ermittelt werden.

Miterben auszahlen: Wenn ein Erbe die Immobilie behalten und die anderen auszahlen möchte, muss der Wert objektiv festgestellt werden.

Nachlassgericht: Das Nachlassgericht kann eine Bewertung anordnen oder im Rahmen von Erbstreitigkeiten benötigen.


Ablauf einer Erbschafts-Immobilienbewertung

Schritt 1: Erstgespräch. Wir klären, welche Bewertungsform für Ihre Situation sinnvoll ist und welche Unterlagen benötigt werden.

Schritt 2: Unterlagenbeschaffung. Fehlendes – etwa Grundbuchauszüge oder Baupläne – können wir gemeinsam beschaffen.

Schritt 3: Besichtigung. Vollständige Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation aller wertrelevanten Merkmale.

Schritt 4: Gutachten und Übergabe. Gerichtsfestes Verkehrswertgutachten mit transparenter Wertermittlung, verwendbar für Nachlassgericht und alle Beteiligten.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Erbschein oder Testamentsvollstreckungszeugnis
  • Grundbuchauszug (aktuell, nicht älter als 3 Monate)
  • Flurkarte und Lageplan
  • Baupläne und Wohnflächenberechnung (wenn vorhanden)
  • Energieausweis
  • Mietverträge bei vermieteten Objekten
  • Modernisierungsnachweise (Heizung, Dach, Fenster, Bäder)

Haben Sie nicht alle Unterlagen? Das ist häufig so. Wir helfen bei der Beschaffung.


Besondere Situationen

Vermietete Immobilien: Bewertung nach dem Ertragswertverfahren auf Basis erzielbarer Mieteinnahmen.

Belastete Grundstücke: Nießbrauchrechte und Wohnrechte beeinflussen den Wert erheblich.

Mehrere Nachlassobjekte: Paketbewertungen mit konsistenter Methodik und günstigeren Konditionen.


Was passiert, wenn Erben sich nicht einigen können?

Bleibt eine Einigung aus, kann das Gericht eine Teilungsversteigerung anordnen. Das Ergebnis liegt häufig unter dem Marktwert. Ein neutrales Gutachten zu Beginn kann diesen kostspieligen Weg oft verhindern.

Häufige Fragen

Was Leser noch fragen.

Welcher Stichtag gilt für die Bewertung beim Pflichtteil?

Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Todestag des Erblassers. Spätere Wertsteigerungen oder -minderungen sind grundsätzlich irrelevant.

Können Pflichtteilsberechtigte ein eigenes Gutachten verlangen?

Ja – nach § 2314 BGB können sie vom Erben verlangen, dass ein Sachverständiger den Immobilienwert ermittelt. Die Kosten trägt der Nachlass.

Was kostet ein Gutachten für den Pflichtteil?

Ein Verkehrswertgutachten beginnt bei uns ab 2.850 €. Im kostenlosen Erstgespräch nennen wir Ihnen einen Festpreis.

Was tun, wenn der Erbe ein zu niedriges Gutachten vorlegt?

Beauftragen Sie ein Gegengutachten. Wir prüfen das vorliegende Gutachten auf Methodik und Marktgerechtigkeit.

Sind Schenkungen beim Pflichtteil relevant?

Ja – Immobilienschenkungen der letzten 10 Jahre können als Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden.

Kommen Sie auch zu uns?

Ja – wir sind in 126 Städten und Gemeinden in Nordwestdeutschland tätig. Wir kommen direkt zu Ihnen.

Fragen zum Gutachten? Wir beraten kostenlos.

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Patrick Schwarzstein
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