Wann wird eine Immobilienbewertung bei Erbschaft benötigt?
Mehrere Erben: Wenn eine Erbengemeinschaft entscheiden muss, ob die Immobilie verkauft oder von einem Erben übernommen wird, braucht es einen anerkannten Wert als Ausgangsbasis.
Pflichtteilsansprüche: Pflichtteilsberechtigte Erben haben Anspruch auf den Wert ihres Pflichtteils. Dafür muss der Immobilienwert ermittelt werden.
Miterben auszahlen: Wenn ein Erbe die Immobilie behalten und die anderen auszahlen möchte, muss der Wert objektiv festgestellt werden.
Nachlassgericht: Das Nachlassgericht kann eine Bewertung anordnen oder im Rahmen von Erbstreitigkeiten benötigen.
Ablauf einer Erbschafts-Immobilienbewertung
Schritt 1: Erstgespräch. Wir klären, welche Bewertungsform für Ihre Situation sinnvoll ist und welche Unterlagen benötigt werden.
Schritt 2: Unterlagenbeschaffung. Fehlendes – etwa Grundbuchauszüge oder Baupläne – können wir gemeinsam beschaffen.
Schritt 3: Besichtigung. Vollständige Bestandsaufnahme mit Fotodokumentation aller wertrelevanten Merkmale.
Schritt 4: Gutachten und Übergabe. Gerichtsfestes Verkehrswertgutachten mit transparenter Wertermittlung, verwendbar für Nachlassgericht und alle Beteiligten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Erbschein oder Testamentsvollstreckungszeugnis
- Grundbuchauszug (aktuell, nicht älter als 3 Monate)
- Flurkarte und Lageplan
- Baupläne und Wohnflächenberechnung (wenn vorhanden)
- Energieausweis
- Mietverträge bei vermieteten Objekten
- Modernisierungsnachweise (Heizung, Dach, Fenster, Bäder)
Haben Sie nicht alle Unterlagen? Das ist häufig so. Wir helfen bei der Beschaffung.
Besondere Situationen
Vermietete Immobilien: Bewertung nach dem Ertragswertverfahren auf Basis erzielbarer Mieteinnahmen.
Belastete Grundstücke: Nießbrauchrechte und Wohnrechte beeinflussen den Wert erheblich.
Mehrere Nachlassobjekte: Paketbewertungen mit konsistenter Methodik und günstigeren Konditionen.
Was passiert, wenn Erben sich nicht einigen können?
Bleibt eine Einigung aus, kann das Gericht eine Teilungsversteigerung anordnen. Das Ergebnis liegt häufig unter dem Marktwert. Ein neutrales Gutachten zu Beginn kann diesen kostspieligen Weg oft verhindern.