Welcher Wert wird bei einer Scheidung benötigt?
Im deutschen Zugewinnausgleich geht es darum, den Vermögenszuwachs beider Eheleute während der Ehe zu ermitteln. Für Immobilien bedeutet das:
Anfangswert: Der Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Eheschließung.
Endwert: Der aktuelle Wert zum Zeitpunkt des Endes des Güterstands – in der Regel das Datum, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wurde.
Beide Stichtage müssen korrekt erfasst werden. Der Anfangswert muss rückwirkend auf Basis der damaligen Marktdaten ermittelt werden.
Wer beauftragt das Gutachten?
Gemeinsames Gutachten: Beide Parteien beauftragen gemeinsam einen neutralen Sachverständigen. Das spart Kosten und Zeit. Unsere Empfehlung in den meisten Fällen.
Getrennte Gutachten: Führt häufig zu abweichenden Ergebnissen und einem teuren Sachverständigenstreit vor Gericht.
Gerichtlich bestellter Gutachter: Wenn sich die Parteien nicht einigen konnten – verlangsamt das Verfahren erheblich.
Eine Partei möchte das Haus behalten
Wenn ein Ehepartner die Immobilie übernehmen möchte, muss er den anderen auszahlen. Berechnung: (Aktueller Verkehrswert minus Restschuld) geteilt durch 2 = Auszahlungsbetrag.
Beispiel: Haus wert 450.000 Euro, Restschuld 150.000 Euro, Nettovermögen 300.000 Euro. Auszahlung: 150.000 Euro. Ein neutrales oder eigenes Gegengutachten schützt Sie vor Unterbewertung.
Besondere Situationen
Nießbrauch oder Wohnrecht: Beeinflussen den Wert erheblich und müssen korrekt berechnet werden.
Modernisierungen während der Ehe: Investitionen, die den Wert erhöht haben, beeinflussen den Zugewinnausgleich.
Ferienwohnungen auf den Inseln: Besondere Lagequalitäten erfordern spezifische Marktkenntnis.